black box schreef:
16 Zeitarbeiter verklagen Verleihfirma
Limburg-Weilburg - Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember vorigen Jahres gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) und somit auch für „Manpower“ seit 2003 abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Diese Entscheidung, die für Zeitarbeitsfirmen Nachforderungen in Milliardenhöhe zur Folge haben können, hat zum ersten Prozess vor dem Limburger Arbeitsgericht geführt.
Wegen Verjährungsfristen können Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen. Sie müssen ihre Ansprüche jedoch einklagen. In Limburg klagen 16 Beschäftigte, die von der Zeitarbeitsfirma Manpower an die Firma KMDC Decorative Components GmbH, einem Teilezulieferer der Kfz-Branche in Weilmünster, ausgeliehen worden sind. Sie machen anstatt des gezahlten Stundenlohns von 7 Euro einen Stundenlohn von 9,75 Euro geltend und fordern, die Differenz solle rückwirkend ab 2007 gezahlt werden.
„Würde das umgesetzt, kämen auf Manpower 300 000 Euro Mehrkosten zu“, schätzte Arbeitsrichter Dr. Volker Matthießen in der Güteverhandlung. Die Vertreter der beklagten Firma Manpower lehnten die Forderung in dieser Höhe ab. Auf der Suche nach einem Kompromiss machte Matthießen den Vorschlag, nachträglich einen Stundenlohn von 8,50 Euro festzusetzen, was einer Erhöhung von 60 Prozent und eine Mehrzahlung von 1,50 Euro bedeuten würde. Der Kompromiss würde die beklagte Firma mit einer Nachzahlung von etwa 180 000 Euro belasten.
Wie weit die Vorstellungen der streitenden Parteien auseinander liegen, wurde an den Stellungnahmen der Rechtsanwälte deutlich. Während der Klägeranwalt meinte: „Da muss ich bei meinen Mandanten Überzeugungsarbeit leisten“, lehnten die Firmenvertreter den Vorschlag als nicht akzeptabel ab und betonten: „40 Prozent ist unsere absolute Schmerzgrenze.“ Zugleich wiesen sie auf die Umstellung der Arbeitsverträge zum 1. April 2010 hin. Ab diesem Zeitpunkt bestünden ohnehin keine Ansprüche mehr.
Der Richter regte an, über einen Kompromiss von 50 Prozent nachzudenken, nicht zuletzt im Hinblick auf den Instanzenweg: „Bis zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnten zwei Jahre vergehen, und je nach Ausgang ist das für die Parteien mit Kosten verbunden“, sagte Matthießen. Beide Parteien gaben zu erkennen, sich zu einem Kompromiss annähern zu wollen.
Vorab wurde festgelegt, dass die Klägerseite bis zum 22. August für jeden einzelnen Kläger den Nachweis erbringt, aufgrund welcher Tätigkeit bei der Firma KMDC und für welchen Zeitraum der Lohn eines Stammbeschäftigten gerechtfertig gewesen sei. Dabei müssen sie Eltern- und Krankheitszeiten herausrechnen. Die Beklagte hat dann bis zum 20. September Gelegenheit zur Erwiderung. Kommt keine Einigung zustande, findet am 28. November ein Kammertermin statt.Dieter Fluck
Ik zeg niks jullie kunnen zelf wel rekenen.